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Reglement für Elektro- Tourenwagen |
1. Chassis |
Abmessungen: | ETW schmal | ETW breit |
Max. Fahrzeugbreite: | 200 mm | 260 mm |
Min. Fahrzeugbreite: | 220 mm | |
Min. Höhe: | 120 mm | |
Max. Radstand: | 270 mm | 300 mm |
2. Mindestgewicht |
ETW schmal | ETW breit | |
Mindestgewicht: | 1500g | 1600g |
3. Karosserie |
Als Tourenwagen werden alle in Europäischen
Tourenwagenserien gefahrenen Fahrzeuge bezeichnet (keine GT Serien). Tourenwagenkarosserien müssen eine im Maßstab 1:10 gehaltene, genaue Nachbildung eines 1:1 Tourenwagen sein. Die Karosserie muß wie vom Hersteller und vom Original vorgesehen, und beschnitten sein. In den Karosserien sind keine anderen Öffnungen erlaubt, als Bohrungen für die Halterung, die Antenne und den Transponder. Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen Fenster erlaubt. |
4. Flügel / Spoiler |
ETW schmal | ETW breit | |
Max. Tiefe des Flügels | 40 mm | 50 mm |
Max. Breite des Flügels | 190 mm | 260 mm |
Leitbleche max. Tiefe x Höhe | 40x25 mm |
Ein Flügel darf am Heck des Fahrzeuges angebracht sein. Er darf die Höhe der Dachkante nicht überragen. Karosserien und Flügel müssen einer möglichst naturgetreuen Nachbildung eines Originalfahrzeuges entsprechen. Die Vorderkante des Flügels darf nicht hinter den Befestigungsstäben des Flügels liegen. Der Flügel darf die Karosserie nach hinten um max. 10 mm überragen |
5. Felgen / Reifen |
Felgen | ETW schmal | ETW breit |
Max. Felgendurchmesser | 48 mm | 60 mm (am Felgenhorn gemessen) |
Min. Felgendurchmesser | 53,3 mm (2,1 Zoll) |
Reifen | ETW schmal | ETW breit |
Max. Reifenbreite | 28 mm | 45 mm |
Es sind nur im Handel erhältliche Hohlkammerreifen mit Straßenprofil oder Hohlkammersliks erlaubt (kein Moosgummi oder Zellkautschuk). |
6. Motor* |
Nur ein Elektromotor zum Antrieb ist erlaubt.
Erlaubt sind nur Gleichstrommotoren der Baugröße "05". Der Motor muß aus folgenden, der Funktionen dienenden Komponenten bestehen:
Gehäusedurchmesser: 36,2 mm, Gehäuselänge max. 53 mm, gemessen vom vorderen Ende (vordere Befestigungsplatte ohne Lagerflansch) bis zum entferntesten Ende des Motorkopfes (Lötzinn oder Kabel sind nicht mitgerechnet). |
7. Akku* |
Nur kommerziell erhältliche Akkus dürfen
benutzt werden. Die benutzten Akkus müssen den technischen Spezifikationen der IFMAR /
EFRA-Bestimmungen entsprechen. Nur NiCd-Akkus der Größe Sub-C dürfen verwendet werden. Die Größe der einzelnen Zelle mit der Nennspannung von 1,2 V ist festgelegt auf 23 mm Durchmesser und 43 mm Länge plus / minus der Toleranzen der Hersteller. Maximal 6 Zellen mit einer Nennspannung von 7,2 V dürfen für den Antrieb verwendet werden. Zusätzliche Akkus zum Betrieb der Fernsteuerung sind erlaubt. Jeder Fahrer muß im Besitz von mindestens zwei Akkupacks sein. Die Akkus dürfen während eines Laufes weder gewechselt noch extern geladen werden. Jedem Teilnehmer ist zwischen seinen einzelnen Läufen ausreichend Zeit zu geben, damit er seine Akkus wieder aufladen kann. Die Ladedauer für NiCd-Akkus in allen Elektroklassen muß mindestens 40 Minuten betragen. Diese Zeit wird ab dem Ende des vorherigen Laufes des Teilnehmers berechnet. |
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