HPI Tourenwagen Reglement für Elektro- Tourenwagen

 

1. Chassis
Abmessungen: ETW schmal ETW breit
Max. Fahrzeugbreite: 200 mm 260 mm
Min. Fahrzeugbreite: 220 mm
Min. Höhe: 120 mm
Max. Radstand: 270 mm 300 mm

 

2. Mindestgewicht
ETW schmal ETW breit
Mindestgewicht: 1500g 1600g

 

3. Karosserie
Als Tourenwagen werden alle in Europäischen Tourenwagenserien gefahrenen Fahrzeuge bezeichnet (keine GT Serien).

Tourenwagenkarosserien müssen eine im Maßstab 1:10 gehaltene, genaue Nachbildung eines 1:1 Tourenwagen sein. Die Karosserie muß wie vom Hersteller und vom Original vorgesehen, und beschnitten sein. In den Karosserien sind keine anderen Öffnungen erlaubt, als Bohrungen für die Halterung, die Antenne und den Transponder. Im Besonderen sind keine ausgeschnittenen Fenster erlaubt.

 

4. Flügel / Spoiler
ETW schmal ETW breit
Max. Tiefe des Flügels 40 mm 50 mm
Max. Breite des Flügels 190 mm 260 mm
Leitbleche max. Tiefe x Höhe 40x25 mm
Ein Flügel darf am Heck des Fahrzeuges angebracht sein. Er darf die Höhe der Dachkante nicht überragen. Karosserien und Flügel müssen einer möglichst naturgetreuen Nachbildung eines Originalfahrzeuges entsprechen. Die Vorderkante des Flügels darf nicht hinter den Befestigungsstäben des Flügels liegen. Der Flügel darf die Karosserie nach hinten um max. 10 mm überragen

 

5. Felgen / Reifen
Felgen ETW schmal ETW breit
Max. Felgendurchmesser 48 mm 60 mm (am Felgenhorn gemessen)
Min. Felgendurchmesser 53,3 mm (2,1 Zoll)
Reifen ETW schmal ETW breit
Max. Reifenbreite 28 mm 45 mm
Es sind nur im Handel erhältliche Hohlkammerreifen mit Straßenprofil oder Hohlkammersliks erlaubt (kein Moosgummi oder Zellkautschuk).

 

6. Motor*
Nur ein Elektromotor zum Antrieb ist erlaubt. Erlaubt sind nur Gleichstrommotoren der Baugröße "05".

Der Motor muß aus folgenden, der Funktionen dienenden Komponenten bestehen:

  • Gehäuse mit 2 Magneten
  • ein sich drehender Rotor / Anker, der aus 3 Feldern besteht und mit Draht bewickelt ist
  • ein dreipoliger Kollektor auf der Welle des Rotors
  • zwei Stück Kohlebürsten
  • kein sich drehendes Teil darf aus Magnetmaterial bestehen
  • bürstenlose Motoren sind ausdrücklich verboten

Gehäusedurchmesser: 36,2 mm, Gehäuselänge max. 53 mm, gemessen vom vorderen Ende (vordere Befestigungsplatte ohne Lagerflansch) bis zum entferntesten Ende des Motorkopfes (Lötzinn oder Kabel sind nicht mitgerechnet).

 

7. Akku*
Nur kommerziell erhältliche Akkus dürfen benutzt werden. Die benutzten Akkus müssen den technischen Spezifikationen der IFMAR / EFRA-Bestimmungen entsprechen.

Nur NiCd-Akkus der Größe Sub-C dürfen verwendet werden. Die Größe der einzelnen Zelle mit der Nennspannung von 1,2 V ist festgelegt auf 23 mm Durchmesser und 43 mm Länge plus / minus der Toleranzen der Hersteller.

Maximal 6 Zellen mit einer Nennspannung von 7,2 V dürfen für den Antrieb verwendet werden. Zusätzliche Akkus zum Betrieb der Fernsteuerung sind erlaubt.

Jeder Fahrer muß im Besitz von mindestens zwei Akkupacks sein.

Die Akkus dürfen während eines Laufes weder gewechselt noch extern geladen werden. Jedem Teilnehmer ist zwischen seinen einzelnen Läufen ausreichend Zeit zu geben, damit er seine Akkus wieder aufladen kann. Die Ladedauer für NiCd-Akkus in allen Elektroklassen muß mindestens 40 Minuten betragen. Diese Zeit wird ab dem Ende des vorherigen Laufes des Teilnehmers berechnet.


  • Um die Richtigkeit des Reglements zu gewährleisten, diente das DMC Jahrbuch als Informationsquelle.
  • Die Punktenumerierung entspricht nicht der aus dem DMC Jahrbuch.
  • Die Punkte die mit einem Stern* gekennzeichnet sind gelten allgemein für alle Elektroklassen.

eine Seite zurück